GUTACHTEN
Gutachten zur Schadenregulierung (Versicherungsfälle)
- Gutachten zur Feststellung und Dokumentation des
Ist-Zustandes einer Maschine nach einem Schadenfall
- Abgleich von vorliegenden Angeboten zur
Schadenregulierung
- Beweissicherungsgutachten
Beweise werden gesichert:
- bei Mängeln an Maschinen
- bei Schäden an Maschinen
- bei Schäden an Motoren
- bei nicht vorhandener Prozesssicherheit von
Maschinen
- bei Nichterreichen der zugesicherten
Leistungsfähigkeit von Maschinen
- bei Eigentumsübergang zum Nachweis des Zustandes
vor/bei Übergabe