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Gutachten zur Schadenregulierung (Versicherungsfälle)
- Gutachten zur Feststellung und Dokumentation des Ist-Zustandes einer Maschine nach einem Schadenfall
- Abgleich von vorliegenden Angeboten zur Schadenregulierung
- Beweissicherungsgutachten
Beweise werden gesichert:
- bei Mängeln an Maschinen
- bei Schäden an Maschinen
- bei Schäden an Motoren
- bei nicht vorhandener Prozesssicherheit von Maschinen
- bei Nichterreichen der zugesicherten Leistungsfähigkeit von Maschinen
- bei Eigentumsübergang zum Nachweis des Zustandes vor/bei Übergabe