Gutachten zur Schadenregulierung (Versicherungsfälle)

  • Gutachten zur Feststellung und Dokumentation des Ist-Zustandes einer Maschine nach einem Schadenfall
  • Abgleich von vorliegenden Angeboten zur Schadenregulierung
  • Beweissicherungsgutachten

 Beweise werden gesichert:

  • bei Mängeln an Maschinen
  • bei Schäden an Maschinen
  • bei Schäden an Motoren
  • bei nicht vorhandener Prozesssicherheit von Maschinen
  • bei Nichterreichen der zugesicherten Leistungsfähigkeit von Maschinen
  • bei Eigentumsübergang zum Nachweis des Zustandes vor/bei Übergabe